Beratung §37

Pflegeberatung nach §37 SGB XI – persönlich, verständlich & zuverlässig

Sie erhalten Pflegegeld und werden zu Hause gepflegt? Dann ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach §37 SGB XI Pflicht. Wir unterstützen Sie dabei – empathisch, kompetent und unkompliziert.

Ihre Vorteile mit D.A.S.D.

Darum sind Sie bei uns in besten Händen

Erfahrung & Verständnis

Unsere Pflegeberater:innen kennen die Sorgen von Pflegebedürftigen und Angehörigen – und beraten mit Herz.

Bei Ihnen vor Ort

Sie entscheiden, wie es für Sie passt – ganz flexibel und bequem.

Wir kümmern uns um den Papierkram

Die Übermittlung an Ihre Pflegekasse übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

So einfach läuft die Beratung ab

1. Antrag stellen

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

2. Termin vereinbaren

Wir stimmen den passenden Zeitpunkt mit Ihnen ab – bei Ihnen vor Ort.

3. Beratungsgespräch führen

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und geben wertvolle Tipps rund um die Pflege zuhause.

4.Nachweis wird übermittelt

Sie müssen nichts tun – wir übermitteln den Beratungsnachweis direkt an die Pflegekasse.

Verständnisvolle Beratung auf Augenhöhe
„Gerade Angehörige sind oft unsicher. Wir erklären alles in Ruhe und sorgen dafür, dass sie sich gut informiert und begleitet fühlen.“
Beate Buchhauer
Pflegeberaterin D.A.S.D.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durchzuführen.

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate

  • Pflegegrad 1: keine Verpflichtung, aber Beratung auf Wunsch möglich

Die Beratung dient der Qualitätssicherung, dem Schutz der Pflegebedürftigen und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.

Unsere geschulten Pflegeberater:innen führen ein persönliches Gespräch in Ihrer Häuslichkeit, in dem:

  • die aktuelle Pflegesituation besprochen wird,

  • praktische Tipps zur Pflege gegeben werden,

  • Unterstützungsangebote vorgestellt werden (z. B. Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen),

  • offene Fragen geklärt werden.

Am Ende leiten wir den Beratungsnachweis direkt an die Pflegekasse weiter.

Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nicht erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Daher ist es wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren – wir erinnern unsere Klient:innen gern daran.

Die Beratung darf nur von zugelassenen, unabhängigen Pflegeeinrichtungen oder Einzelpersonen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen.
Wir als anerkannter ambulanter Pflegedienst erfüllen selbstverständlich alle Voraussetzungen – und bringen zusätzlich viel Erfahrung, Geduld und Einfühlungsvermögen mit.

Ja, unbedingt! Die Pflegeberatung ist auch für Angehörige gedacht – denn sie übernehmen einen Großteil der Pflegearbeit. Wir beantworten gern alle Fragen rund um Pflegealltag, Entlastungsangebote, Pflegedokumentation oder organisatorische Themen.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.

Einfach Kontakt aufnehmen

Wir sind gerne für Sie da – ob für Fragen zum Einzug, zur Pflege oder einem persönlichen Kennenlernen vor Ort.

Standort

Bornaische Str. 193, 04279 Leipzig

Kontakt

E-Mail: kontakt@dasd-pflegedienst.gmbh

Kontaktformular
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