Pflegeberatung nach §37 SGB XI – persönlich, verständlich & zuverlässig
Sie erhalten Pflegegeld und werden zu Hause gepflegt? Dann ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach §37 SGB XI Pflicht. Wir unterstützen Sie dabei – empathisch, kompetent und unkompliziert.
Ihre Vorteile mit D.A.S.D.
Darum sind Sie bei uns in besten Händen
Erfahrung & Verständnis
Unsere Pflegeberater:innen kennen die Sorgen von Pflegebedürftigen und Angehörigen – und beraten mit Herz.
Bei Ihnen vor Ort
Sie entscheiden, wie es für Sie passt – ganz flexibel und bequem.
Wir kümmern uns um den Papierkram
Die Übermittlung an Ihre Pflegekasse übernehmen wir selbstverständlich für Sie.
So einfach läuft die Beratung ab
1. Antrag stellen
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
2. Termin vereinbaren
Wir stimmen den passenden Zeitpunkt mit Ihnen ab – bei Ihnen vor Ort.
3. Beratungsgespräch führen
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und geben wertvolle Tipps rund um die Pflege zuhause.
4.Nachweis wird übermittelt
Sie müssen nichts tun – wir übermitteln den Beratungsnachweis direkt an die Pflegekasse.
Verständnisvolle Beratung auf Augenhöhe
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durchzuführen.
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Pflegegrad 1: keine Verpflichtung, aber Beratung auf Wunsch möglich
Die Beratung dient der Qualitätssicherung, dem Schutz der Pflegebedürftigen und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Unsere geschulten Pflegeberater:innen führen ein persönliches Gespräch in Ihrer Häuslichkeit, in dem:
die aktuelle Pflegesituation besprochen wird,
praktische Tipps zur Pflege gegeben werden,
Unterstützungsangebote vorgestellt werden (z. B. Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen),
offene Fragen geklärt werden.
Am Ende leiten wir den Beratungsnachweis direkt an die Pflegekasse weiter.
Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nicht erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz einstellen. Daher ist es wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren – wir erinnern unsere Klient:innen gern daran.
Die Beratung darf nur von zugelassenen, unabhängigen Pflegeeinrichtungen oder Einzelpersonen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen.
Wir als anerkannter ambulanter Pflegedienst erfüllen selbstverständlich alle Voraussetzungen – und bringen zusätzlich viel Erfahrung, Geduld und Einfühlungsvermögen mit.
Ja, unbedingt! Die Pflegeberatung ist auch für Angehörige gedacht – denn sie übernehmen einen Großteil der Pflegearbeit. Wir beantworten gern alle Fragen rund um Pflegealltag, Entlastungsangebote, Pflegedokumentation oder organisatorische Themen.
