BERATUNG
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Beratungseinsatz nach §37 SGB XI in Sachsen

 

Der Beratungseinsatz nach §37 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) ist eine wichtige Maßnahme für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung und Verbesserung der häuslichen Pflege sowie der Beratung der Pflegepersonen.

 

Was ist ein Beratungseinsatz nach §37 SGB XI?

 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine andere anerkannte Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese Einsätze sollen die Qualität der Pflege sichern, pflegende Angehörige unterstützen und aufklären sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Pflegesituation anregen.

 

Häufigkeit der Beratungseinsätze:

 

-  Pflegegrad 2 und 3:   Einmal halbjährlich (alle sechs Monate)

-  Pflegegrad 4 und 5:   Einmal vierteljährlich (alle drei Monate)

 

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind die Beratungsbesuche freiwillig, aber empfohlen.

 

Ziele und Inhalte des Beratungseinsatzes:

 

1.  Qualitätssicherung der Pflege: 

   - Überprüfung, ob die Pflege fachgerecht und bedarfsgerecht durchgeführt wird.

   - Sicherstellung, dass die Pflegebedürftigen alle notwendigen Pflegeleistungen erhalten.

 

2.  Beratung der Pflegepersonen:

   - Tipps und Anleitungen zur besseren Durchführung der Pflege.

   - Unterstützung bei pflegerischen Herausforderungen und Fragen.

 

3.  Information über Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung:

   - Empfehlungen zu Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern können.

   - Hinweise auf mögliche Anpassungen der Wohnumgebung, um die Pflege zu erleichtern.

 

4.  Entlastung und Unterstützung:

   - Informationen über zusätzliche Entlastungsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten.

   - Hinweise auf weiterführende Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.

 

Durchführung des Beratungseinsatzes:

 

   Wer führt den Beratungseinsatz durch?

  - Zugelassene ambulante Pflegedienste, die eine entsprechende Zulassung durch die Pflegekassen haben.

  - Anerkannte Beratungsstellen, wie z.B. Pflegeberatungsstellen oder Wohlfahrtsverbände.

 

Ablauf:

  - Der Pflegedienst oder die Beratungsstelle vereinbart einen Termin mit den Pflegebedürftigen.

  - Ein qualifizierter Pflegeberater besucht den Pflegebedürftigen zu Hause.

  - Während des Besuchs werden die Pflegesituation begutachtet und die Pflegeperson beraten.

 

Kosten:

  - Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse.

 

  Vorteile des Beratungseinsatzes:

 

-  Sicherstellung der Pflegequalität: Regelmäßige Kontrollen und Beratungen helfen, die Pflegequalität zu sichern und zu verbessern.

-  Unterstützung und Entlastung: Pflegende Angehörige erhalten wertvolle Unterstützung und praktische Tipps.

-  Vorbeugung von Pflegefehlern: Durch die fachliche Beratung können Pflegefehler und Überlastung der Pflegepersonen   vermieden werden.

-  Verbesserung der Pflegesituation: Hinweise auf Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen können die Pflegesituation     deutlich verbessern.

 

 

 

 Fazit

 

Die Beratungseinsätze nach §37 SGB XI sind ein wichtiger Bestandteil der Pflege zu Hause und tragen wesentlich zur Sicherung und Verbesserung der Pflegequalität bei. Sie bieten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung und Beratung, um den Pflegealltag zu erleichtern und die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.