Verhinderungspflege


Verhinderungspflege - unsere Zimmer
Verhinderungspflege - unsere Zimmer

Verhinderungspflege bedeutet, dass pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können, während ihre pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend von einer professionellen Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst betreut werden. Diese Art der Pflege wird auch als Ersatzpflege bezeichnet und tritt ein, wenn die reguläre Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend ausfällt. 

 

Wichtige Punkte zur Verhinderungspflege:

 

1. Ziel:

   Entlastung der pflegenden Angehörigen.

2. Dauer:

   Bis zu sechs Wochen pro Jahr.

3. Kostenübernahme:

   Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.

4. Flexibilität:

   Kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden.

5. Voraussetzungen:

   Der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein, und die reguläre Pflegeperson muss ihn           mindestens sechs Monate gepflegt haben.

 

Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, damit sie sich erholen und neue Energie tanken können, während ihre Lieben gut versorgt sind.